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Preise
Den Preisen soll die Ortschaftsgebühr
zugerechnet werden. Nach dem Gesetz vom 12.01.1991 über die lokalen Steuern und
Abgaben wird die Ortschaftsgebühr von den natürlichen Personen bezogen, welche
sich länger als 24 Stunden für die Erholungs-, Gesundheits-, Schulungs- oder
Touristenzwecke aufhalten. Für jeden Aufenthaltstag zahlt man 1,60 PLN (die
Erwachsenen), 1,00 PLN (Kinder, die Personen in Pension oder Rente)
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